In Kürze:
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, die Verpflichtung zum Besuch des Unterrichts auszusetzen oder im Extremfall auch den Unterricht ausfallen zu lassen.
Bei Witterungsverhältnissen, die in weiträumigen Bereichen (z.B. mehrere Schulamtsbezirke) einen geordneten Schulbetrieb nicht mehr zulassen, trifft die Regierung diese Entscheidung für ihren Aufsichtsbezirk oder größere Teile dieses Bezirks für alle Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Wirtschaftsschulen.
Da auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schüler die Schule nicht erreichen kann, findet grundsätzlich Unterricht statt, wenn auch nur in eingeschränkter Form. So ist sichergestellt, dass jeder Schüler, der die Schule erreicht, dort auch beschult oder wenigstens betreut wird.
Die Entscheidung über witterungsbedingte Unterrichtseinschränkungen wird der Öffentlichkeit rechtzeitig über den (lokalen) Rundfunk mitgeteilt werden. Es wird daher empfohlen, bei bestimmten Witterungsbedingungen, die besonders gefährliche winterliche Straßenverhältnisse befürchten lassen, in jedem Falle Informationen im Rundfunk (regionale und überregionale Sender) zu verfolgen, die dann ab etwa 6.00 Uhr ausgestrahlt werden.
Schüler, die trotz Unterrichtsausfall in die Schule kommen, werden selbstverständlich von den Lehrkräften beaufsichtigt.
Es wird gebeten, von einzelnen Anrufen bei Schulleitung und Lehrkräften abzusehen, da dies erfahrungsgemäß zum Blockieren dringend benötigter Telefonleitungen führt.