Sehr geehrte Eltern,
in den letzten Tagen erreichen mich sehr viele Anfragen von Eltern um Ferienverlängerung für ihre Kinder, wegen der günstigeren Flugpreise.
Laut Schulpflichtgesetz ist eine solche Ferienverlängerung nicht möglich.
Es ist u n g e r e c h t all denen gegenüber, die sich an die Ferienzeiten halten und ihren
Urlaub in dieser Zeit anfangen und beenden.
Die Kinder v e r s ä u m e n wichtigen Unterricht, s t ö r e n die pflichtgemäß
erschienenen Schüler und geben ein s c h l e c h t e s Beispiel.
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In der Bayerischen Volksschulordnung ist festgehalten, dass Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt zwingend mit einem
ärztlichen Attest nachgewiesen werden müssen !
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Es ist deshalb dringend geboten, dass sich a l l e an die bestehenden Gesetze halten.
Irmgard Englisch, Rektorin
Dalberg-Grundschule
Aschaffenburg